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OVG Saarland, 14.01.2000 - 3 R 4/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wohngeldrecht als Lastenzuschuss bei Betrieb eines Gewerbes im Eigenheim; Abrechnung von privaten Entnahmen aus dem Gewerbebetrieb als Einkommen oder Vermögen; Abrechnung von Wohnbelastungen als Privatbelastung oder Betriebsbelastung; Berücksichtigung der Art ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 19.04.1996 - 8 C 3.95
Wohngeldrecht: Berücksichtigung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen …
Auszug aus OVG Saarland, 14.01.2000 - 3 R 4/99
Stadler/Gutekunst/Forster, § 10 Rdnr. 1; konkret zur Loslösung des wohngeldrechtlichen vom steuerrechtlichen Einkommensbegriff BVerwG, Urteil vom 19.04.1996 - BVerwG 8 C 3.95 -, Buchholz 454.71 Nr. 8 zu § 10 WoGG, S. 2, betreffend steuerfreie Renten als Wohngeldeinkommen.So ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 29.08.1997 - BVerwG 8 C 13.96 -, Buchholz 454.71 Nr. 9 zu § 10 WoGG, S. 14, betreffend steuerfreie Unterhaltszahlungen, und sinngemäß schon BVerwG, Urteil vom 19.04.1996 - BVerwG 8 C 3.95 -, Buchholz 454.71 Nr. 8 zu § 10 WoGG, S. 2, für steuerfreie Rentenleistungen.
- OVG Schleswig-Holstein, 03.11.1999 - 4 K 26/95
Einstweilige Stilllegung und Widerruf der Betriebsgenehmigung eines …
Auszug aus OVG Saarland, 14.01.2000 - 3 R 4/99
Mit Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung vom 19.06.1998 - 4 K 26/95 - hat das Verwaltungsgericht den Beklagten für den einjährigen Bewilligungszeitraum von November 1993 bis Oktober 1994 zur Bewilligung eines Wohngeldes in Form eines Lastenzuschusses in Höhe von monatlich 394, 00 DM verpflichtet.unter Abänderung des angefochtenen Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 19.06.1998 - 4 K 26/95 - die Klage abzuweisen.
- BVerwG, 30.11.1972 - VIII C 81.71
Versagung des Wohngeldes wegen Zumutbarkeit der Zahlung der vollen Miete - …
Auszug aus OVG Saarland, 14.01.2000 - 3 R 4/99
BVerwG, Urteil vom 30.11.1992 - BVerwG VIII C 81.71 -, BVerwGE 41, 220 - 227. - BVerwG, 29.08.1997 - 8 C 13.96
Schwerbehinderte - Unterbringung in einem Heim für Behinderte - …
Auszug aus OVG Saarland, 14.01.2000 - 3 R 4/99
So ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 29.08.1997 - BVerwG 8 C 13.96 -, Buchholz 454.71 Nr. 9 zu § 10 WoGG, S. 14, betreffend steuerfreie Unterhaltszahlungen, und sinngemäß schon BVerwG, Urteil vom 19.04.1996 - BVerwG 8 C 3.95 -, Buchholz 454.71 Nr. 8 zu § 10 WoGG, S. 2, für steuerfreie Rentenleistungen.
- VGH Baden-Württemberg, 07.06.2004 - 12 S 2654/03
Versagung von Sozialleistungen bei nicht möglichen Feststellungen zu den …
Liegen keine anderweitigen Anhaltspunkte vor, wird die Wohngeldstelle eine Einkommensschätzung nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen vornehmen dürfen (vgl. Nr. 11.0 Abs. 2 Teil A der WoGVwV 2002; OVG Saarland, Urteil vom 14.01.2000 - 3 R 4/99 -, juris). - VG München, 28.08.2008 - M 22 K 08.1731
Gerichtsbescheid; Wohngeld (Mietzuschuss); Ablehnung aufgrund ungeklärter …
Anstelle der Ablehnung kann die Wohngeldbehörde auch von einem zu berücksichtigenden Einkommen in der Höhe ausgehen, die dem finanziellen Aufwand für den Lebensunterhalt des Antragstellers entspricht, bzw. eine Einkommensschätzung nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen vornehmen (…VGH Mannheim vom 7.6.2004 aaO.; OVG Saarlouis vom 14.1.2000 Az. 3 R 4/99). - OVG Saarland, 17.04.2000 - 3 Q 55/99
Ablehnung eines Wohngeldantrags bei fehlender Mitwirkung des Antragstellers; …
(Urteil des Senats vom 14.1.2000 - 3 R 4/99 -, S. 23 des amtl. Umdrucks; zur gewinnneutralen Bilanzierung Speich, Entnahmen im Einkommensteuerrecht, Neue Wirtschaftsbriefe Nr. 30 vom 25.7.1994).(vgl. Urteil des Senats vom 14.1.2000 - 3 R 4/99 -, S. 22 des amtl. Umdrucks, wo eine Schätzung auf der Grundlage der dem Lebensunterhalt dienenden Entnahmen in Erwägung gezogen wird).
- VG München, 27.10.2004 - M 22 K 02.2059
Wohngeldrecht; Einkommensermittlung Selbstständiger; Negative Einkünfte im …
Anstelle der Ablehnung des Wohngeldantrags kann die Wohngeldbehörde von einem wohngeldrechtlich zu berücksichtigenden Einkommen in der Höhe ausgehen, die dem finanziellen Aufwand für den Lebensunterhalt des Antragstellers entspricht (BVerwG vom 30.11.1972 BVerwGE 41, 220 [BVerwG 30.11.1972 - BVerwG VIII C 81.71] ; vom 10.03.1966 BVerwGE 23, 331; BayVGH vom 14.2.1995 - 12 C 94.4178; OVG Saarland vom 14.1.2000 - 3 R 4/99 (juris)), wenn die Angaben (insoweit) als glaubwürdig angesehen werden. - VG Saarlouis, 17.04.2012 - 3 L 255/12
Wohngeld; unklare Einkommensverhältnisse; Ermittlung der Miete
Im Übrigen kann zur Berechnung des Wohngeldes nach dem Gebot der Gleichbehandlung aller antragsberechtigten Bezieher von Wohngeld das Einkommen des Antragstellers in Höhe seiner finanziellen Aufwendungen festgelegt werden, wenn diese - wie hier - die nachgewiesenen Einnahmen derart übersteigen, dass von einem offensichtlichen Missverhältnis gesprochen werden kann(vgl. BVerwG, Urteile vom 10.03.1966 -VIII C 338.63-, E 23, 331, 340; OVG des Saarlandes, Urteil vom 14.01.2000 -3 R 4/99-, wonach das hier in Rede stehende Rechtssprechungsinstitut der sozialhilferechtlichen Einkommensschätzung im Wohngeldrecht dann in Betracht kommt, wenn der Haushaltsaufwand den nachgewiesenen Einkommens- und Vermögensverhältnissen nicht entspricht.). - VG München, 02.09.2008 - M 22 K 08.1098
Wohngeld (Mietzuschuss); selbständiger Restaurator; Schätzeinkommen; Anrechnung …
Anstelle der Ablehnung kann die Wohngeldbehörde auch von einem zu berücksichtigenden Einkommen in der Höhe ausgehen, die dem finanziellen Aufwand für den Lebensunterhalt des Antragstellers entspricht (Stadler u.a., WoGG, § 11 Rn 22), bzw. eine Einkommensschätzung nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen vornehmen (Nr. 11.0 Abs. 2 WoGVwV Teil A;… VGH Mannheim vom 7.6.2004 aaO.; OVG Saarlouis vom 14.1.2000 Az. 3 R 4/99). - VG Minden, 30.01.2006 - 8 K 1956/05
Geltendmachung eines Anspruchs auf Gewährung von Wohngeld für einen …
vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.06.2004 - 3 K 147/03 -, ZfSH/SGB 2004, 564 (565); OVG Saarland, Urteil vom 19.01.2000 - 3 R 4/99 -, Juris; VG N. , Urteil vom 29.04.2004 - 8 K 3591/02 -. - SG Aachen, 26.10.2005 - S 11 AL 79/04
Arbeitslosenversicherung
Privatentnahmen aus dem Kapital einer Gesellschaft sind (im Gegensatz zum Bilanzgewinn) nicht Einkommen, sondern Vermögen, da hier lediglich eine Umschichtung vorhandener Vermögenswerte von der Gesellschaft auf den Gesellschafter stattfindet (vgl. zum Wohngeldrecht OVG des Saarlandes, Urteil vom 14.01.2000, 3 R 4/99).